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Bekanntgabe der Auwaldart zum Tag des Auwaldes am 16. April 2022

Laubfrösche werden drei bis fünf Zentimeter groß. Sie haben Haftscheiben an den Enden der Finger und Zehen, mit denen sie an Gebüschen und Bäumen klettern können. | Foto: Karsten Peterlein
Laubfrösche werden drei bis fünf Zentimeter groß. Sie haben Haftscheiben an den Enden der Finger und Zehen, mit denen sie an Gebüschen und Bäumen klettern können. | Foto: Karsten Peterlein

In diesem Jahr fand die jährliche Bekanntgabe der Leipziger Auwaldart durch Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal wieder pandemiebedingt nicht vor Publikum statt, dafür wie auch im letzten Jahr vor laufender Kamera. Das Video ist auf den Seiten der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de abrufbar.

Die dieses Jahr gekürte Auwaldart ist der Laubfrosch!

Diese hellgrün gefärbten Amphibien werden nur drei bis fünf Zentimeter groß. Einzigartig für den Laubfrosch sind die Haftscheiben an den Enden der Finger und Zehen. Dadurch sind sie als einzige Amphibienart Mitteleuropas in der Lage auch in Gebüschen und Bäume zu klettern. In einem Forschungsprojekt am Leipziger Auwaldkran konnte im Jahr 2003 nachgewiesen werden, dass Laubfrösche längere Lebensabschnitte in großer Höhe in den Baumkronen des Waldes verbringen.

Der Laubfrosch besiedelt große Teile Europas und ist auch in Deutschland verbreitet, jedoch lokal oftmals sehr selten oder  bereits ausgestorben. Große Vorkommen gibt es beispielsweise im Osten Deutschlands, an der Mittleren Elbe und in Westfalen. Sein Vorkommen im Leipziger Auwald ist durch das Verschwinden seiner Laichplätze stark gefährdet. Denn die Laichplätze müssen bestimmte Bedingungen erfüllen: Windstille, warmes, flaches mit Pflanzen durchsetztes Wasser und nahegelegene Gebüsche sind Voraussetzungen. Im nordwestlichen Auengebiet ist er noch häufig, im Süden hingegen seltener anzutreffen und im stadtnahen Bereich fehlt er gänzlich.

Europaweit ist der Laubfrosch nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Anhang IV) geschützt und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.

Um Amphibien besser schützen zu können, bedarf es einer fundierten Erfassung. Der Landesfachausschuss für Feldherpetologie und Ichthyofaunistik des NABU Sachsen beispielsweise erforscht das Vorkommen und der Verbreitung heimischer Lurche und Kriechtiere. Außerdem erfasst er deren Gefährdungsursachen und konzipiert entsprechende Schutzmaßnahmen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Bei der Erfassung der Amphibien können interessierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen und ihre Funde beim herpetologischen Meldeportal des NABU Sachsen und des Landesfachausschuss Feldherpetologie Sachsen (LFA) eintragen.Dabei ist es auch möglich die Amphibien anhand ihrer Lautäußerungen zu identifizieren.

Unter dem Artikel können Sie sich eine Audioaufzeichnung des Laubfroschrufs anhören. Die Aufnahme ist von Dr. Wolf Rüdiger Große, Gastwissenschaftler an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Vorsitzender des Landesfachausschuss für Feldherpetologie und Ichthyofaunistik des NABU Sachsen.

Ruf des Laubfrosches


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