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Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Bauabschnitt „Zschampert-Wildbettluppe“ abgeschlossen

Zschampert | Foto: Ludo Van den Bogaert
Zschampert | Foto: Ludo Van den Bogaert

Bevor ein Bauvorhaben umgesetzt werden kann, muss in verschiedenen Gutachten und Prüfungen nachgewiesen werden, dass die geltenden Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden und mit den geplanten Maßnahmen das Ziel erreicht werden kann. Diese Dokumente finden Eingang in die Plangenehmigungsunterlagen auf deren Grundlage die Genehmigungsbehörde (hier die Landesdirektion Sachsen) das Vorhaben bescheidet. Teil dieser Unterlagen ist der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der aufzeigt, ob das Projekt den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht.

Die WRRL sieht vor, dass alle berichtspflichtigen Gewässer bis 2027 (Ende des dritten Bewirtschaftungszyklus) in einem guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen sind. Zusätzlich muss das Grundwasser einen chemisch und mengenmäßig guten Zustand erreichen. Während sich der chemische Zustand an der Schadstoffmenge orientiert, beschreibt der ökologische Zustand den Fluss selbst und seine Ufer als Lebensraum. Wichtige Faktoren sind hier z.B. Strukturvielfalt, ökologische Durchgängigkeit, Verbauungen oder Begradigung der Flussläufe oder auch Beeinträchtigung durch Siedlungs- und Landwirtschaft.

Der aktuelle Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt sich mit dem Bauabschnitt „Zschampert-Wildbettluppe“. Ziel ist es den Zschampert wieder in sein natürliches Bett zu verlegen und (wie ursprünglich) in die Wildbettluppe münden zu lassen. Bei entsprechendem Wasserdargebot soll der Zschampert bei einer Wassermenge über 0,2 m³/s ausufern und die angrenzenden Auenwälder überschwemmen. Geplant ist eine flächige Flutung der Hartholzauen im Starkregenfall mit bis zu 3,6 m³/s, alles darüber hinaus wird weiterhin durch das Zschampertsiel in die Neue Luppe geleitet. Der Zschampert selber speißt die Wildbettluppe mit bis zu 1,5 m³/s, alles darüber hinaus versickert in den Auenwäldern. Für die WRRL-Bewertung relevant ist neben der Gestaltung des zukünftigen Bachbettes und seiner Wasserführung der Einfluss verschiedener Bauwerke im Verlauf. Neun Bauwerke werden den Zschampert auf seinem Weg zur Wildbettluppe begleiten: zwei Brücken, zwei Straßendurchlässe, eine Furt, zwei Ausleitbauwerke und zwei Sielbauwerke, teils als Ersatz für bestehende Bauwerke, teils als Neubau. Sie müssen ökologisch durchgängig gestaltet werden. Das bedeutet: Sie dürfen weder im Wasserkörper selbst noch am Ufer die Querung von Tieren verhindern. Hierfür werden die Fließquerschnitte der Bauwerke entsprechend dimensioniert und die Sohle mit den gewässertypischen Substraten ausgestattet und unter Brücken eine beidseitige Berme (Absatz in der Böschung) ausgebildet. Damit Fische auch die Furten queren können, wird an dieser Stelle eine Niedrigwasserrinne angelegt, die einen Mindestwasserstand entsprechend der Leitfischart gewährleistet. Insbesondere der Brückenbau an der B 186 und die Rückverlegung in das historische Gewässerbett sind Maßnahmen die auch der FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ fordert. Das Projekt unterstützt damit die Entwicklung des FFH-Gebietes und setzt dessen Maßnahmenvorschläge um.

Die Umgestaltung des Zschampert wird, so der Fachbeitrag, mit einer abschnittsweisen Reduzierung der Fließgeschwindigkeit einhergehen und so den Abflussrückhalt (auch im Hochwasserfall) erheblich erhöhen. Der Wiederanschluss derzeit vorrangig trockener Altarme wirkt sich positiv auf den ökologischen Zustand des Gewässers aus und ist daher ebenfalls positiv im Sinne der EU-WRRL zu werten, eine Verschlechterung des aktuellen Zustandes ist nicht zu erwarten.

Aber auch die Wildbettluppe wird von der Maßnahme profitieren. Seit dem Bau der Neuen Luppe ist sie von der natürlichen Wasserzufuhr abgeschnitten, das Gewässer ist stark verkrautet und in der Vergangenheit teilweise trocken gefallen. Die Wasserzufuhr aus dem Zschampert soll helfen, diesen Zustand zu verbessern und die Dynamik der Wildbettluppe steigern. Die tatsächliche Wirkung wird sich jedoch noch zeigen – hierfür müssen die Ergebnisse der Gewässergütemodellierung und Niederschlagsabflussmodellierung abgewartet werden.

Beeinträchtigungen durch den Bau selbst sind möglich, aber lokal und zeitlich begrenzt. Insgesamt wird von einer Bauzeit von ca. 21 Monaten ausgegangen.

Mehr zum Vorhaben Zschampert finden sie hier.

Weiterführende Informationen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie stellen zum Beispiel der NABU Deutschland, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Umweltbundesamt zur Verfügung.

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