Großes Interesse zeichnete den Info-Abend des Projekts Lebendige Luppe vom 7.11.2018 aus. Das Büro platzte aus allen Nähten. Sowohl interessierte Bürger als auch aktive Naturschützer nahmen die Gelegenheit war, über den Projektverlauf und die Einbindung in die Stadtentwicklung zu diskutieren. Projektmitarbeiter Torsten Wilke (Amt für Stadtgrün und Gewässer) und Amtsleiter Rüdiger Dittmar stellten die aktuellen Arbeiten am Projekt vor und standen Rede und Antwort. Am Dringendsten waren die Fragen nach Gewässergüte des neuen Flusses und wann es denn endlich los geht mit den ersten Umsetzungsmaßnahmen. Die Gewässergüte, so zeigen es die bisherigen Untersuchungen, soll für den geplanten Gewässerverlauf im Normalwasserfall den ökologischen Anforderungen entsprechen. Ziel ist es, die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Die Qualität der Lebendigen Luppe und der Hochwassereinleitung hängt von der Wassergüte der speisenden Gewässer ab. Die Lebendige Luppe wird als naturnahes Gewässer ein hohes Selbstreinigungspotenzial besitzen, welches die Wassergüte der Lebendigen Luppe über die Laufstrecke noch verbessert. Diese selbstreinigende Kraft, die beispielsweise durch den Bewuchs im und am Gewässer (Wasserpflanzen und Schilf) und die Gewässerstruktur (Sauerstoffeintrag und Ansiedlungsmöglichkeiten von Wasserorganismen) entsteht unterstützt diese naturgebundene Reinigung als Ökosystemleistung. Dieser Effekt ließe sich bereits heute beim Burgauenbach, der sein Wasser aus der Nahle bezieht, beobachten. Die Untersuchungen der naturwissenschaftlichen Begleitforschung zu den letzten Hochwasserereignissen zeigen aber auch, dass selbst dabei i. d. R. keine für die Auenentwicklung problematischen Frachten aufgetreten sind. Beim Thema Projektdauer war die Ungeduld im Auditorium zu spüren. Lieber heute als morgen wolle man das Wasser in die Aue bringen, sagte Rüdiger Dittmar, allerding müssen zahlreiche Nutzungsansprüche und vielfältige Rahmenbedingungen beachtet werden. Ein derartiges Naturschutzprojekt im Kontext einer Großstadt ist auf der einen Seite die Besonderheit des Projektes, auf der anderen Seite jedoch mit hohem Untersuchungsaufwand und zahlreichen Prüfaufträgen verbunden, die erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Einen großen Schritt nach vorn habe das Scoping zur Projektplanung im Jahr 2017 gebracht, betonte Torsten Wilke. Hier haben sich betroffene Behörden und Einrichtungen aber auch die Naturschutzverbände zu dem Vorhaben geäußert und Hinweise zur weiteren Planung gegeben. So wurde der Untersuchungsrahmen erheblich erweitert – und ein Beitrag zu Gelingen des Projektes geleistet. Ende 2019 möchte das Projekt Lebendige Luppe dann in die Planfeststellung gehen. Dies ist das Genehmigungsverfahren, nach dessen Bewilligung der Bau beginnen kann. Aber schon jetzt ist die Lebendige Luppe fester Bestandteil der Leipziger Stadtplanung. Als wachsende Stadt ist es besonders wichtig, die Natur und ihren Schutz nicht aus den Augen zu verlieren. Viele Probleme sind zu klären: Von Wohnraum über Straßennetze bis hin zur Spielplätzen, Kitas und Schulen. In der Freiraumstrategie und dem Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2030) der Stadt Leipzig wurden diese Eckpfeiler festgeschrieben – eine Art Leipfaden für die Stadtentwickler. Die Auen der Stadt spielen hierbei eine große Rolle, denn auch jenseits des zentralen grünen Bandes zwischen südlichen und nordwestlichen Auwald finden sich Relikte der ehemaligen Auenlandschaft – Parthe-, Rietzschke- und Zschampertaue seien als Beispiele genannt. Wanderkorridore zum Anschluss an das zentrale Auengebiet müssen zukünftig in die Stadtentwicklung eingeplant werden und auch die Lebendige Luppe spielt bereits eine feste Rolle in der grünen und blauen Infrastruktur, denn der neue Fluss in alten Betten soll regelmäßig über die Ufer treten und etwa die Hälfte der heutigen Hartholzaue im nordwestlichen Auwald überschwemmen. Sie werden wesentlich zur Erhaltung des Auwaldes und seiner Biodiversität beitragen und verbessern so nicht nur den Naturraum, sondern auch die Lebensqualität der Bürger.