Ende Juni lädt die Landesdirektion Sachsen (LDS) Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme zu den Planungen im Projekt Lebendige Luppe ein.
Bei Vorhaben, die den öffentlichen Raum betreffen, (so auch das Projekt Lebendige Luppe) sind Schaden und Nutzen für Natur und Bevölkerung genau darzulegen und abzuwägen – schließlich ist der Wald für Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen da. Zu den notwendigen umweltplanerischen Untersuchungen gehört auch das Scopingverfahren, das durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) durchgeführt wird: In diesem werden die bisher erarbeiteten Planungsunterlagen einem Kreis von Trägern öffentlicher Belange (Untere und Obere Fachbehörden, Umweltverbände) zugänglich gemacht, verbunden mit der Aufforderung, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Das Projekt und seine Auswirkungen auf Mensch und Natur werden in den Unterlagen umrissen. Umweltuntersuchungen und Planungen werden im Scoping mit den entsprechenden Behörden, aber auch den Naturschutzverbänden besprochen und eventuell weitere, für die Planfeststellung nötige Untersuchungen festgelegt. Danach müssen die Forderungen und Anregungen im Planungsprozess berücksichtigt werden, um die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Nach Abschluss der Planungen und Untersuchungen, vermutlich Ende 2017, werden alle Unterlagen zum Revitalisierungsvorhaben bei der LDS zur Prüfung und Genehmigung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Dann wird es einige Monate dauern, bis ein Beschluss ergeht. Dieser Beschluss ist letztlich ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Planungs- und Realisierungsprozesses des Projekts.